Veranstaltungsdetails
Der Hackerparagraph im Strafgesetzbuch: Was nun?
Thomas Feil (Rechtsanwalt, Feil Rechtsanwälte)
Samstag, 17:00 Uhr, Raum V4 [als ical]
Die Strafanzeige gegen das BSI wegen eines Verstoßes gegen den Hackerparagraphen zeigt die Brisanz dieser neuen Strafnorm. Sind jetzt alle Unternehmen, die IT-Sicherheitstests durchführen, strafbar oder ist das Ganze nur eine geringe Bedrohung für die tägliche Arbeit? Auch die eingereichte Verfassungsbeschwerde zeigt, dass Widerstand angezeigt ist.
Aber nicht nur die strafrechtlichen Aspekte sind von Bedeutung. Der Hackerparagraph hat auch Einfluß auf Arbeitsverhältnisse, Risikomanagement und den Wettbewerb im Bereich IT-Security.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen Rechtslage und zeigt Wege aus dem Dilemma.
Webseite zum Beitrag: http://www.recht-freundlich.de/download/Hackerparagraf_2007-09-24.pdf
Weitere Informationen: "Kurz-Paper"