Markenrechtsverletzungen
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Markenrechtsverletzungen

  • § 3 Markengesetz: Marke ist jede unterscheidungsfähige Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung im Geschäftsverkehr in Schreibweise, Klangfolge, Schriftbild oder Form

  • Markenschutz durch Registereintragung, Verkehrsgeltung oder notorische Bekanntheit

  • Inhaber einer Marke hat Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen Störer

  • Störung = Schaffung einer Verwechselungsgefahr im geschäftlichen Verkehr


Notizen:

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