Die Nutzung von Internet und Email im Betrieb ist heute nicht mehr wegzudenken. Kunden kommunizieren über das Netz mit dem Betrieb, Einkäufe und Bestellungen werden günstig und mit wenig Kosten über das Netz abgewickelt. Doch die Internetnutzung durch Angestellte birgt auch zahlreiche (arbeits-)rechtliche Probleme:
Darf der Email- und Internetverkehr der Angestellten vom Vorgesetzten oder vom Admin mitgelesen werden? Dürfen die angemailten Adressen protokolliert und - etwa für die Abrechnung - ohne weiteres ausgewertet werden? Wie wird es arbeitsrechtlich wirksam unterbunden, dass die Mitarbeiter Software aus dem Netz herunterladen oder eigenmächtig installieren?
Diese und andere Fragen sollen in dem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Klostermann, Zwickau, (http://www.drklostermann.de/) behandelt werden. |