2. Abschnitt: Erlaubnis, das Programm zu verändern, wenn der Autor die Änderungen nennt, keine Gebühren verlangt und bei interaktiver Ausführung ein Copyright Vermerk erscheint. Die Software kann mit besonderer Garantie verkauft werden, wenn gleichzeitig eine kostenlose Version angeboten wird
3. Abschnitt: Regelung der Weitergabe des Objectcodes: Dieser muss mit der Software oder gegen Berechnung auf Anforderung (3 Jahre) nachgeliefert werden. Kopierkosten dürfen berechnet werden