4. Abschnitt: GPL Programme dürfen nur unter der GPL Lizenz weiterverbreitet werden
5. Abschnitt: Fiktion, dass mit Veränderung des Programms die GPL anerkannt wird.
(Dies ist im deutschen Urheberrecht problematisch, da das neue Werk neue Urheberschaft begründet)
6. Abschnitt: Fiktion, dass bei jeder Weitergabe eine Lizenz durch den Urheber auf den Empfänger ausgestellt wird.
(widerspricht dem Erschöpfungssgrundsatz)