Patentrecht
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Patentrecht
Schutzrecht für neue technische Erfindungen
Patent ist das einem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger eingeräumte Recht, seine Erfindung zeitlich begrenzt exklusiv wirtschaftlich zu nutzen
Patente werden auf Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 PatG)
Wichtig: ¯Erfindungshöhe®, keine blosse Nutzung bestehender Möglichkeiten
Notizen:
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CLUG
2000. Layout: tisc, pad
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