Patentrecht
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Patentrecht
Schutz für max. 20 Jahre
Ab 3. Jahr gebührenpflichtig
Schutz gilt nur in dem Land, in dem das Patent registriert ist
Patentinhaber kann Lizenzen zur Nutzung an Dritte vergeben und sein Patent vergeben
Nach spätestens 18 Monaten muss Erfindung offengelegt werden
Notizen:
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CLUG
2000. Layout: tisc, pad
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