Patentrecht
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Patentrecht

  • Schutz für max. 20 Jahre

  • Ab 3. Jahr gebührenpflichtig

  • Schutz gilt nur in dem Land, in dem das Patent registriert ist

  • Patentinhaber kann Lizenzen zur Nutzung an Dritte vergeben und sein Patent vergeben

  • Nach spätestens 18 Monaten muss Erfindung offengelegt werden


Notizen:

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