Urheberschutz
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Urheberschutz

  • Subjektives Schutzrecht gegenüber jedermann auf ausschliessliche und unveräusserbare Verfügungsgewalt über sein Werk

  • Entsteht mit Erstellung des Werkes, keine Registrierungspflicht

  • Schöpfer des Werkes kann das Urheberrecht nicht übertragen, sondern kann anderen nur das wirtschaftliche Verwertungsrecht einräumen

  • Wichtig: Werk muss eine gewisse geistige Schöpfungshöhe aufweisen

  • Software fällt in Deutschland unter Urheberrecht


Notizen:

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