Urheberschutz
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Urheberschutz
Subjektives Schutzrecht gegenüber jedermann auf ausschliessliche und unveräusserbare Verfügungsgewalt über sein Werk
Entsteht mit Erstellung des Werkes, keine Registrierungspflicht
Schöpfer des Werkes kann das Urheberrecht nicht übertragen, sondern kann anderen nur das wirtschaftliche Verwertungsrecht einräumen
Wichtig: Werk muss eine gewisse geistige Schöpfungshöhe aufweisen
Software fällt in Deutschland unter Urheberrecht
Notizen:
©
CLUG
2000. Layout: tisc, pad
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