Christian Klostermann (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Klostermann) / Homepage / E-Mail: 
Samstag, 14:00 Uhr, Raum V4
Qualitätsvorschriften für die Softwareerstellung
Der Beitrag aus dem rechtlichen Bereich richtet sich an Hersteller und Nutzer von Software. Erläutert werden die rechtlichen Vorgaben zur Softwareerstellung wie auch die Massstäbe, unter Beachtung der entsprechenden DIN Normen, anhand derer Gerichte die Mangelhaftigkeit oder Mangelfreiheit eines Softwareprogramms beurteilen.
Erwünschte Vorkenntnisse: Keine.
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